Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-26 W 7/06 (AktE)

Tenor

Die sofortigen Beschwerden der Antragstellerinnen zu 1) und 5) werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller sowie die Vergütung und Auslagen des gemeinsa-men Vertreters der außenstehenden Aktionäre hat die Antragsgegnerin zu tragen.

Der Geschäftswert wird für die Beschwerdeinstanz auf 200.000 € festgesetzt.


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