Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 W 62/05

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Kleve vom 16.11.2006, Az. 2 O 151/04, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.