Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 172/05

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 24. August 2005 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst :Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 3.798,83 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.01.2003 zu zahlen.Im übrigen wird die Klage abgewiesen.Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger einerseits und die Beklagten als Gesamtschuldner andererseits je zu 50 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 83 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 17 %.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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