Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 112/05

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des

Landgerichts Wuppertal vom 25. Januar 2005 wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2,5 Mio Euro abwenden, wenn

nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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