Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 259/06

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 2. Oktober 2006 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 6.500,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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