Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 160/07

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Einzelrich-ters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 8. August 2007 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.


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