Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-U (Kart) 25/07

Tenor

I. Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 18. Oktober 2007 verkündete Urteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 100.000 € festgesetzt.


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