Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-15 U 59/07

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 08. März 2007 abgeändert.Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Ok-tober 2005 zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstre-ckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstre-ckenden Betrags leistet.


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