Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 212/07

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.08.2007 verkündete Urteil des Ein-zelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 8.112,66 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.04.2006 zu zahlen.

Die Beklagten werden des weiteren als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von durch außergerichtliche Tätigkeit entstandenen Rechtsanwaltskosten frei-zustellen durch Zahlung von 294,61 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten ü-ber dem Basiszinssatz seit dem 07.06.2006 an Rechtsanwalt ...

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Beklagten als Ge-samtschuldner.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuld-ner zu 90 % und die Klägerin zu 10 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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