Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 223/07

Tenor

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufungen beider Parteien im Beschlussver-fahren (§ 522 Abs. 2 ZPO) zurückzuweisen. Die Parteien erhalten Gelegen-heit, zu den Gründen binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung die-ses Beschlusses schriftsätzlich Stellung zu nehmen.

2. Der für den 16. September 2008 anberaumte Senatstermin wird aufgeho-ben.


1 2 3 4 5 6 7
8
9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen