Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-U (Kart) 15/09

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. März 2009 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

IV. Die Beschwer der Beklagten und der Streitwert für das Berufungsver-fahren werden auf bis 390.000 € festgesetzt.


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