Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 80/11

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 13. Mai 2011 aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Kleve zurückverwiesen.

              Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem

              erstinstanzlichen Schlussurteil vorbehalten.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

              Die Revision wird nicht zugelassen.


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