Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - II-2 UF 4/14

Tenor

I.Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der am 20.11.2013 erlasseneBeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Duisburg-Ruhrort abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Antragsgegner wird unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags verpflichtet, an die Antragstellerin 504,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 168,00 € seit dem 13.12.2012 zu zahlen.

Die weitergehende Beschwerde und die Anschlussbeschwerde werden zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen die Antragstellerin zu 62,5 % und der Antragsgegner zu 37,5 %. Die Kosten des Verfahrens in zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

III.Die Entscheidung ist sofort wirksam.

IV. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.008,00 € festgesetzt, davon für die Beschwerde der Antragstellerin 672,00 € und für die Anschlussbeschwerde des Antragsgegners 336,00 €.


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