Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 W 2/15

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 17.09.2014 aufgehoben und der Aussetzungsantrag des Beklagten vom 18.07.2014 zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte


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