Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 68/16

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das am 08.03.2016 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren zurückzuweisen.

Der Beklagte erhält Gelegenheit, zu den Gründen binnen einer Frist von

  z w e i   W o c h e n   ab Zugang schriftsätzlich Stellung zu nehmen.

Der für den 25.10.2016 geplante Senatstermin entfällt.


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