Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-13 U 63/16

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. September 2016 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer – Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf wird als unzulässig verworfen.

Ihr Antrag auf Wiedereinsetzung vom 02.01.2017 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des zweiten Rechtszuges trägt die Klägerin.


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