Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-3 Kart 94/15 (V)

Tenor

Die Beschwerde der Betroffenen vom 30.04.2015 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 30.03.2015, Az. BK7-14-122, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur trägt die Betroffene. Die weiteren Beteiligten tragen ihre außergerichtlich entstandenen Kosten selbst.

Der Beschwerdewert wird auf 50.000 Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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