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AktG § 19 Wechselseitig beteiligte Unternehmen

Aktiengesetz

(1) Wechselseitig beteiligte Unternehmen sind Unternehmen mit Sitz im Inland in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, die dadurch verbunden sind, daß jedem Unternehmen mehr als der vierte Teil der Anteile des anderen Unternehmens gehört. Für die Feststellung, ob einem Unternehmen mehr als der vierte Teil der Anteile des anderen Unternehmens gehört, gilt § 16 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4.

(2) Gehört einem wechselseitig beteiligten Unternehmen an dem anderen Unternehmen eine Mehrheitsbeteiligung oder kann das eine auf das andere Unternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluß ausüben, so ist das eine als herrschendes, das andere als abhängiges Unternehmen anzusehen.

(3) Gehört jedem der wechselseitig beteiligten Unternehmen an dem anderen Unternehmen eine Mehrheitsbeteiligung oder kann jedes auf das andere unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluß ausüben, so gelten beide Unternehmen als herrschend und als abhängig.

(4) § 328 ist auf Unternehmen, die nach Absatz 2 oder 3 herrschende oder abhängige Unternehmen sind, nicht anzuwenden.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Bundesgerichtshof - KZR 73/21
26. September 2023
KZR 73/21 26. September 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-3 Kart 94/15 (V)
25. Januar 2017
VI-3 Kart 94/15 (V) 25. Januar 2017
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 41/15
17. Februar 2016
VII-Verg 41/15 17. Februar 2016
Urteil vom Landessozialgericht Baden-Württemberg - L 4 R 3257/13
17. Juli 2015
L 4 R 3257/13 17. Juli 2015
Urteil vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (4. Zivilsenat) - 4 U 75/11
12. Januar 2012
4 U 75/11 12. Januar 2012
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 58/11
11. Januar 2012
VII-Verg 58/11 11. Januar 2012
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 59/11
11. Januar 2012
VII-Verg 59/11 11. Januar 2012
Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6. Zivilsenat) - 6 U 62/09
16. September 2010
6 U 62/09 16. September 2010
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 232/05
21. Februar 2006
I-20 U 232/05 21. Februar 2006