Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 18 U 149/17

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 29.11.2017 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden der Beklagten auferlegt.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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