Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 20 U 75/24

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 5. April 2024 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf, Az.: 38 O 206/22, wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

  3. Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.


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