Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 23 W 534/89

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 600,-- DM - 900,-- DM.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.