Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 23 W 190/02

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beklagten nach einem Gegen-standswert von 3.904,00 EUR zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen