Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 7 U 74/91

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. Januar 1991 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Klägerin um 16.675,00 DM.


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