Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 25 U 95/97

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 02. April 1997 ver-kündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann Vollstreckungsmaßnahmen des Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,00 DM, falls nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet, die er auch durch eine unbe-dingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffent-lich-rechtlichen Sparkasse erbringen kann.

Die Beschwer der Klägerin übersteigt 60.000,00 DM.


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