Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 18 W 17/99

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 26. Februar 1999 in der Fassung des Beschlusses vom 30. April 1999 wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Beschwerdeverfahrens findet nicht statt.


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