Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 166/99

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 6. Mai 1999 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.600,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19. März 1999 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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