Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 33/01

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29. Dezember 2000 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 868,75 DM nebst 7,5 % Zinsen ab dem 09. Mai 2000 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und beschwert keine Partei mit mehr als 60.000,--DM.


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Köln - 28 S 6/05
23. November 2005
28 S 6/05 23. November 2005

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