Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 171/01

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 28. Juni 2001 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger aus Anlaß des Feuerschadens vom 19./20.11.1999 Versicherungsschutz aus der Feuer-Industrieversicherung (VS-Nr. #####) sowie aus der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (VS Nr. #####) zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Beträge abzuwenden, falls nicht zuvor der Kläger Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Der Beklagten wird nachgelassen, Sicherheit auch durch eine schriftliche, unbedingte und unwiderrufliche und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts zu erbringen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69
70
71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.