Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ss OWi 649/03

Tenor

Der Beschluss vom 25. August 2003 wird aufgehoben.

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Ent¬scheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an das Amtsgericht Recklinghausen zurückverwiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Dresden (Senat für Bußgeldsachen) - 1 Ws 205/20
25. Januar 2021
1 Ws 205/20 25. Januar 2021

Referenzen