Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 6 U 179/01

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 5. Juli 2004 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 36.000,00 Euro nebst 4 % Zinsen seit dem 27.03.2001 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche materiellen Schäden zu ersetzen, welche ihr aus dem Unfall vom 23.03.1999 entstanden sind und zukünftig noch entstehen werden, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind, sowie alle künftigen immateriellen Schäden.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen der Revisionsinstanz trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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