Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 105/05
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 11. April 2005 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsinstanz nach einem Streitwert von 6.200,86 €.
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Gründe:
2Die Berufung ist gemäß § 522 Abs. II ZPO zurückzuweisen, weil der Senat einstimmig davon überzeugt ist,
3daß die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat,
4daß die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und
5daß weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern.
6Auf die Gründe des Senatsbeschlusses vom 31. August 2005 wird Bezug genommen.
7Die Gegenvorstellungen des Klägers vom 22.09.2005 zeigen keine Gesichtspunkte auf, die nicht schon in dem Hinweisbeschluß des Senats berücksichtigt worden wären.
8Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. I ZPO.
Zitiert von
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Urteil vom Landgericht Bielefeld - 7 O 329/10
31. März 2011
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7 O 329/10 | 31. März 2011 |
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Urteil vom Landgericht Bielefeld - 5 O 173/10
2. März 2011
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5 O 173/10 | 2. März 2011 |
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Urteil vom Amtsgericht Köln - 121 C 364/06
16. November 2006
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121 C 364/06 | 16. November 2006 |