Urteil vom Landgericht Bielefeld - 7 O 329/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.100,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Bundesgerichtshof (4. Zivilsenat) - IV ZR 73/13
16. Juli 2014
IV ZR 73/13 16. Juli 2014

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