Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ss 532/06

Tenor

Das Urteil des Landgerichts Bochum vom 8. September 2005 wird im Schuld-spruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen insoweit aufgehoben, als der Angeklagte wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verurteilt worden ist.

Im Rechtsfolgenausspruch wird das angefochtene Urteil mit den zugrunde lie-genden Feststellungen insgesamt aufgehoben.

Im Übrigen wird die Revision des Angeklagten verworfen.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Ent-scheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bochum zurückverwiesen.


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