Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 78/06

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. März 2006 verkündete Urteil der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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