Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 171/06

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 07. Juni 2006 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird unter Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrages auf seine Kosten als unzulässig verworfen.

Der Berufungsstreitwert wird auf 11.102,04 € festgesetzt.


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