Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ss 541/06

Tenor

Das angefochtene Urteil wird nebst den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ss 94/09
17. März 2009
2 Ss 94/09 17. März 2009

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