Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ss 461/07

Tenor

1. Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben

a) im Schuld- und Einzelstrafenausspruch soweit der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden ist,

b) im Gesamtstrafenausspruch.

2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.