Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ss 461/07

Tenor

1. Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben

a) im Schuld- und Einzelstrafenausspruch soweit der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden ist,

b) im Gesamtstrafenausspruch.

2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.


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Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof (4. Strafsenat) - 4 StR 161/16
21. Juni 2016
4 StR 161/16 21. Juni 2016
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ss 422/09
13. Oktober 2009
3 Ss 422/09 13. Oktober 2009

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