Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 8 U 138/07

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 3. Mai 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Münster unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.120,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 13. Februar 2007 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 7 % und die Beklagte 93 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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