Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ss 491/07

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch hinsichtlich der beiden verhängten Einzelfreiheitsstrafen von jeweils 3 Monaten sowie im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.

Im Übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.


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