Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 27 U 4/08

Tenor

Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 3. Dezember 2007 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die einstweilige Verfügung vom 10. Oktober 2007 wird unter Abweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aufgehoben.

Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.


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