Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 48/08

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 508,00 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. Mai 2007 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 92 % und die Beklagten 8 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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