Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 219/08

Tenor

Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 26. November 2008 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Wort ''insbesondere'' im Verbotstenor des angefochtenen Urteils jeweils ent-fällt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.