Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 230/08

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 6. Oktober 2008 ver¬kündete Ur-teil der 4. Zivilkammer des Land¬gerichts Paderborn abgeändert.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger jegliche, auch zukünftige materielle Schäden aus dem Unfall vom 16. November 2007 in der Gaststätte „E“ in X zu ersetzen.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 660,66 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21. Juli 2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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