Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ss OWi 451/09

Tenor

1. Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

2. Das angefochtene Urteil wird insoweit aufgehoben, dass von den zwei angeordneten dreimonatigen Fahrverboten eines entfällt.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.

3. Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 RBs 116/15
30. April 2015
3 RBs 116/15 30. April 2015
Beschluss vom Amtsgericht Hattingen - 22 OWi 641/11
14. Dezember 2011
22 OWi 641/11 14. Dezember 2011

Referenzen