Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-34 U 155/09

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 18.08.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund, Az. 1 O 71/08, abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 15.338,76 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweili¬gen Basiszinssatz seit dem 03.06.2008 zu zahlen Zug um Zug gegen Übertra¬gung der Rechte aus der von den Klägern am 20.09.2001 gezeichneten Betei¬ligung an dem F Fonds 34 (Beteiligungs¬angebot 2001) im Nennwert von 30.000,00 DM (15.338,76 Euro) sowie aus dem darauf bezogenen Treuhandvertrag mit der J GmbH an die Beklagte.

Die Kosten des Rechtsstreits insgesamt tragen die Kläger zu 20 %, die Beklagte zu 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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Die Revision wird nicht zugelassen.


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