Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-5 W 48/11

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungskläger wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 04.05.2011 abgeändert.

Die Kosten des erstinstanzlichen Rechtsstreits und die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.

Der Beschwerdewert wird auf bis zu 3.000,00 € festgesetzt.


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