Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-16 U 4/11 (Baul)

Tenor

Auf die Berufung des Beteiligten zu 2) wird das am 04.05.2011 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer – Kammer für Baulandsachen – des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.

Der Antrag des Beteiligten zu 1) auf gerichtliche Entscheidung wird zu-rückgewiesen.

Der Beteiligte zu 1) trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2) bis 5).

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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