Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 UF 37/13

Tenor

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 05.06.2012 gegen den am 15.05.2012 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Schwelm wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 € festgesetzt.


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