Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 18 U 164/12

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05. September 2012 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen – Az. 42 O 19/12 – abgeändert

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.738,41 Euro nebst  5 % Zinsen seit dem 09. März 2012 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegenüber der Klägerin kein Anspruch auf Zahlung der Frachtkosten in Höhe von 1.243,55 Euro (Brutto) aus dem Frachtvertrag vom 23. November 2011, Transportauftrag Nr. 70728, zusteht.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil beschwert die Beklagte mit weniger als 20.000 €.


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