Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 18 U 111/13

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 31.7.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.355,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4.5.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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